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Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt.